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   OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11 - 31   

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https://dejure.org/2011,48125
OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11 - 31 (https://dejure.org/2011,48125)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.12.2011 - 9 W 222/11 - 31 (https://dejure.org/2011,48125)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 9 W 222/11 - 31 (https://dejure.org/2011,48125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens bei Verdacht des Versicherungsbetruges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens bei Verdacht des Versicherungsbetruges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 625
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (siehe BGH, VersR 2009, 232, und 563 sowie VersR 2008, 801, m.w.N.).
  • OLG Jena, 29.07.2011 - 9 W 336/11

    Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Vielmehr ist es in einem solchen Fall zweckmäßig und prozessökonomisch, wenn die Partei sich sachkundig beraten lässt, ehe sie vorträgt (BGH, aaO; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl.v. 29. Juli 2011, 9 W 336/11, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1990 - 5 W 221/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Die Kosten dienen insoweit insgesamt der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung und sind unabhängig davon zu erstatten, ob das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf das außergerichtliche Gutachten stützt oder selbst Beweis erhebt (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 13. Januar 1993, 1 W 44/92; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91, Rz. 13 "Privatgutachten" , mit Hinweis auf Saarländisches Oberlandesgericht, JurBüro 1990, 623).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 W 44/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Die Kosten dienen insoweit insgesamt der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung und sind unabhängig davon zu erstatten, ob das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf das außergerichtliche Gutachten stützt oder selbst Beweis erhebt (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 13. Januar 1993, 1 W 44/92; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91, Rz. 13 "Privatgutachten" , mit Hinweis auf Saarländisches Oberlandesgericht, JurBüro 1990, 623).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Hiernach können anerkanntermaßen auch die Kosten eines im Verfahren verwendeten Privatgutachtens erstattungsfähig sein (vgl. BGH VersR 2003, 481; BGH NJW 1990, 122; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 22. Dezember 2010, VI-W (Kart) 3/10, m.w.N.; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 2155; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 - Privatgutachten).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Hiernach können anerkanntermaßen auch die Kosten eines im Verfahren verwendeten Privatgutachtens erstattungsfähig sein (vgl. BGH VersR 2003, 481; BGH NJW 1990, 122; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 22. Dezember 2010, VI-W (Kart) 3/10, m.w.N.; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 2155; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 - Privatgutachten).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 13 W 15/04

    Erstattungsfähigkeit vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Deshalb kommt es, entgegen der Auffassung des Landgerichts, auf die Frage eines zeitlichen Zusammenhangs ebenso wenig an wie auf die thematisierte (und vom Landgericht verneinte) Risikobereitschaft zum Prozessbetrug, weil der Täter bei - wie hier erfolgter - Ablehnung der Einstandspflicht versucht, sein Ziel einer sachlich nicht gerechtfertigten Regulierung des Schadens unter Ausnutzung aller Möglichkeiten (insbesondere durch einen Rechtsstreit) zu erreichen, was zur Charakteristik solcher Taten gehört(siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2004, 931, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2010 - 23 W 42/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Privatgutachten eines Privatsachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Hiernach können anerkanntermaßen auch die Kosten eines im Verfahren verwendeten Privatgutachtens erstattungsfähig sein (vgl. BGH VersR 2003, 481; BGH NJW 1990, 122; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 22. Dezember 2010, VI-W (Kart) 3/10, m.w.N.; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 2155; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 - Privatgutachten).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - W (Kart) 3/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11
    Hiernach können anerkanntermaßen auch die Kosten eines im Verfahren verwendeten Privatgutachtens erstattungsfähig sein (vgl. BGH VersR 2003, 481; BGH NJW 1990, 122; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 22. Dezember 2010, VI-W (Kart) 3/10, m.w.N.; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 2155; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 - Privatgutachten).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

    bb) Ein auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommener Versicherer, für den sich nach den Umständen der konkrete Verdacht eines versuchten Versicherungsbetrugs ergibt, kann daher die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattet verlangen, wenn dies dazu diente, eine möglicherweise gegebene Unfallmanipulation aufzudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 5; Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 9 W 222/11-31, r+s 2012, 625, 626).
  • LG Stuttgart, 25.10.2018 - 19 T 337/18
    Jede Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2013, 205; Saarländisches OLG RuS 2012, 625 m.w.N.).
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